AGB


1. Vertragsverhältnis

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner sind die im Mietvertrag benannten Personen oder Unternehmen (im Folgenden „Mieter“).

1.2 Gesamtschuldnerische Haftung

Mieter I und Mieter II haften gesamtschuldnerisch gemäß §§ 421 ff. BGB.

1.3 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

1.4 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zustande.

1.5 Geschäftsfähigkeit

Der Mieter versichert, keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und vollständig geschäftsfähig zu sein.

2. Leistungen des Vermieters

2.1 Bereitstellung eines verkehrssicheren Fahrzeugs

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein technisch einwandfreies, gereinigtes und verkehrssicheres Fahrzeug zu überlassen.

Alle im Mietvertrag genannten Fahrzeugmerkmale, Sicherheitsausstattungen und Zubehörteile gehören zum Leistungsumfang.

2.2 Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist versichert mit:

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:

2.3 Reparaturen

Reparaturen bis zu einem Gesamtwert von 50 € dürfen ohne Rücksprache durchgeführt werden.

Höhere Reparaturen benötigen eine Zustimmung des Vermieters.

3. Pflichten des Mieters

3.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich:

3.2 Nutzungsbeschränkungen

Das Fahrzeug darf insbesondere nicht genutzt werden:

Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.

3.3 Führungsberechtigte

Fahrzeugführer dürfen nur sein:

Der Mieter haftet für das Verhalten aller berechtigten Fahrer.

3.4 Mietpreis und Zusatzkosten

Folgende Kosten trägt der Mieter:

3.5 Stornobedingungen

3.6 Verhalten bei Unfällen oder Schäden

Der Mieter verpflichtet sich unverzüglich:

Dokumentation:

Verstöße führen zum Verlust der Haftungsreduzierung.

4. Rauchverbot im Fahrzeug

4.1 In allen Fahrzeugen gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot.

4.2 Das Verbot gilt auch bei

4.3 Reinigungsgebühr

Bei Verstößen wird mindestens eine Reinigungsgebühr von 250 € fällig, welche beinhaltet:

4.4

Zusätzlich haftet der Mieter für Mietausfall während der Reinigungsdauer.

5. Verbot der Mitnahme von Tieren

5.1

Tiere jeglicher Art sind im Fahrzeug grundsätzlich verboten, sofern nicht schriftlich genehmigt.

5.2 Verboten sind insbesondere:

5.3 Der Mieter haftet für alle Tierfolgeschäden:

5.4 Reinigungsgebühr

Es wird mindestens eine Tierreinigungsgebühr von 150 € erhoben, zzgl. Mietausfall.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug während der Mietdauer bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung.

6.1 Unbeschränkte Haftung

Der Mieter haftet voll und ohne Begrenzung, wenn:

6.2 Mietausfall

Der Mieter trägt die Kosten für jeden Tag,an dem das Fahrzeug aufgrund eines durch ihn verursachten Schadens nicht vermietbar ist. Grundlage ist die jeweilige Tagesmiete.

7. Fahrzeugrückgabe

8. Zahlungsbedingungen

9. Datenschutz

Die Daten des Mieters werden gespeichert und verarbeitet gemäß DSGVO.
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder Straftaten erfolgt eine Meldung an Auskunfteien oder Warnregister.

10. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen bei:

Das Fahrzeug ist sofort zurückzugeben.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern:

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.