AGB
1. Vertragsverhältnis
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die im Mietvertrag benannten Personen oder Unternehmen (im Folgenden „Mieter“).
1.2 Gesamtschuldnerische Haftung
Mieter I und Mieter II haften gesamtschuldnerisch gemäß §§ 421 ff. BGB.
1.3 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
1.4 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zustande.
1.5 Geschäftsfähigkeit
Der Mieter versichert, keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und vollständig geschäftsfähig zu sein.
2. Leistungen des Vermieters
2.1 Bereitstellung eines verkehrssicheren Fahrzeugs
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein technisch einwandfreies, gereinigtes und verkehrssicheres Fahrzeug zu überlassen.
Alle im Mietvertrag genannten Fahrzeugmerkmale, Sicherheitsausstattungen und Zubehörteile gehören zum Leistungsumfang.
2.2 Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist versichert mit:
- Haftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe
- Vollkaskoversicherung mit vereinbarter Selbstbeteiligung
- Teilkaskoversicherung (z. B. Glas, Wild, Brand)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:
- Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- verbotene Nutzung (siehe Abschnitt 3)
- Falschbetankung
- Missachtung der Durchfahrtshöhe
2.3 Reparaturen
Reparaturen bis zu einem Gesamtwert von 50 € dürfen ohne Rücksprache durchgeführt werden.
Höhere Reparaturen benötigen eine Zustimmung des Vermieters.
3. Pflichten des Mieters
3.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Fahrzeug schonend und sachgerecht zu behandeln
- regelmäßige Fahrzeugkontrollen (Öl, Wasser, Reifen) durchzuführen
- das Fahrzeug stets zu verschließen
- das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern
- Herstellerhinweise und Betriebsanleitungen einzuhalten
3.2 Nutzungsbeschränkungen
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht genutzt werden:
- für motorsportliche Veranstaltungen
- für Test- und Prüfzwecke
- zur Weitervermietung
- für rechtswidrige Zwecke oder Straftaten
- für gewerbliche Güterferntransporte (wenn nicht vertraglich vereinbart)
- für Fahrten außerhalb des vereinbarten Gebietes ohne Erlaubnis
Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
3.3 Führungsberechtigte
Fahrzeugführer dürfen nur sein:
- der Mieter selbst
- im Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer
- bei Firmenkunden: Mitarbeiter des Unternehmens
- bei Fahrschulen: Fahrschüler im Beisein eines Fahrlehrers
Der Mieter haftet für das Verhalten aller berechtigten Fahrer.
3.4 Mietpreis und Zusatzkosten
Folgende Kosten trägt der Mieter:
- Kraftstoff
- Mautgebühren
- Bußgelder jeglicher Art
- Parkgebühren
- Reinigungskosten bei starker Verschmutzung
- Kosten für Zubehör oder Sonderausstattung
3.5 Stornobedingungen
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 15 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 80 %
- bei Nichtabholung: 100 %
3.6 Verhalten bei Unfällen oder Schäden
Der Mieter verpflichtet sich unverzüglich:
- den Vermieter telefonisch zu informieren
- die Polizei zu rufen – immer, auch bei Kleinschäden oder ohne Fremdbeteiligung
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben
- keine eigenen Reparaturen oder Abschleppdienste zu beauftragen
Dokumentation:
- Fotos von der Unfallstelle und allen Schäden machen
- Unfallbericht vollständig ausfüllen
- Daten aller Beteiligten und Zeugen aufnehmen
- Versicherungsdaten sichern
Verstöße führen zum Verlust der Haftungsreduzierung.
4. Rauchverbot im Fahrzeug
4.1 In allen Fahrzeugen gilt ein uneingeschränktes
Rauchverbot.
- Zigaretten
- Zigarren
- Pfeifen
- E-Zigaretten / Vapes
- Shishas
- Cannabisprodukte
- alle vaporisierenden oder aerosolbildenden Geräte
4.2 Das Verbot gilt auch bei
- geöffneten Fenstern
- Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugs, wenn Rauch eindringt
- kurzer Nutzung („nur eine Zigarette“)
- Tarnung durch Parfüm oder Duftsprays
4.3 Reinigungsgebühr
Bei Verstößen wird mindestens eine Reinigungsgebühr von 250 € fällig, welche beinhaltet:
- professionelle Innenraumaufbereitung
- Ozonbehandlung
- Polsterreinigung
- Geruchsbeseitigung
4.4
Zusätzlich haftet der Mieter für Mietausfall während der Reinigungsdauer.
5. Verbot der Mitnahme von Tieren
5.1
Tiere jeglicher Art sind im Fahrzeug grundsätzlich verboten, sofern nicht schriftlich genehmigt.
5.2 Verboten sind insbesondere:
- Hunde
- Katzen
- Kleintiere
- Vögel
- Reptilien
- Tiere in Boxen oder Taschen
5.3 Der Mieter haftet für alle Tierfolgeschäden:
- Kratzer an Sitzen und Verkleidungen
- Verschmutzungen durch Haare, Speichel, Kot oder Urin
- Geruchsbelastungen
- Parasitenbefall
- Schäden an Polstern oder Ausstattung
5.4 Reinigungsgebühr
Es wird mindestens eine Tierreinigungsgebühr von 150 € erhoben, zzgl. Mietausfall.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug
während der Mietdauer bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung.
6.1 Unbeschränkte Haftung
Der Mieter haftet voll und ohne Begrenzung,
wenn:
- Alkohol- oder Drogeneinfluss bestand
- Unfallflucht vorliegt
- keine Polizei verständigt wurde
- das Fahrzeug verbotswidrig genutzt wurde
- Schäden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden
- die Mietdauer überschritten wurde
- Ladegüter falsch gesichert waren
- Rauch- oder Tierverbot verletzt wurde
6.2 Mietausfall
Der Mieter trägt die Kosten für jeden Tag,an dem das Fahrzeug aufgrund eines durch ihn verursachten Schadens nicht vermietbar ist. Grundlage ist die jeweilige Tagesmiete.
7. Fahrzeugrückgabe
- Rückgabe am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit
- Rückgabe im gleichen Zustand, vollgetankt und gereinigt
- Verspätung über 30 Minuten führt zur Berechnung einer zusätzlichen Tagesmiete
- Nicht dokumentierte Schäden gelten als Mieterschaden
- Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters
8. Zahlungsbedingungen
- Anzahlung und Kaution bei Übergabe fällig
- Verzugszinsen gemäß banküblicher Praxis
- Keine Aufrechnung durch den Mieter möglich
- Stundungen nur bei Unfallersatzwagen mit Kostenübernahmeerklärung
9. Datenschutz
Die Daten des Mieters werden gespeichert und verarbeitet gemäß DSGVO.
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder Straftaten erfolgt eine Meldung an Auskunfteien oder Warnregister.
10. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos
kündigen bei:
- falschen Angaben des Mieters
- ausstehender Zahlung
- missbräuchlicher Nutzung
- Gefährdung des Fahrzeugs
- wiederholten Verstößen gegen die AGB
Das Fahrzeug ist sofort zurückzugeben.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters,
sofern:
- der Mieter keinen Wohnsitz in Deutschland hat
- der Mieter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
- der Wohnsitz unbekannt ist
- der Mieter Unternehmer im Sinne des HGB ist
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.